Freistellung vom Unterricht

Da  immer wieder Fragen zu Beurlaubungen vom Unterricht gestellt werden, gibt es hier einen Link zu der Verwaltungsvorschrift, die das Verfahren regelt.

Das Wichtigste in Kürze:

Erkrankungen des Kindes:

  1. Bitte nur am ersten Tag der Erkrankung, aber möglichst vor 7.45 Uhr anrufen! (Anrufbeantworter 03375/901409)
  2. Wenn das Kind wieder gesund ist, spätestens aber nach 2 Wochen muss eine schriftliche Entschuldigung folgen.

Beurlaubungen sind rechtzeitig und schriftlich über den Klassenleiter zu beantragen. (siehe obigen Link)